Schul-ABC
Hier finden Sie eine ganze Reihe verwendeter Abkürzungen sowie die Erklärungen.
Das Schul-ABC gibt es hier auch in einer druckbaren PDF-Version.
Download: Schul-ABC (PDF, Stand: 27.09.2023)
Neue Medien
Unsere Schule trägt seit August 2002 den Namen dieser gleichermaßen beliebten wie berühmten Kinderbuchautorin aus Schweden. Ihre Figuren haben schon Generationen von Kindern und Jugendlichen begleitet. Bis heute ist die Faszination ihrer Bücher ungebrochen. Wir haben uns besonders der Erhaltung und Steigerung der Lesefreude und Lesekompetenz unserer Kinder verschrieben.
Planbare Arztbesuche sollten grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, da für Ihr Kind nach dem Schulgesetzt für alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz eine Schulpflicht besteht und Ihr Kind wichtigen Lernstoff versäumt.
Für Beschädigungen am Privateigentum oder bei Diebstahl von Privateigentum der Kinder haftet der Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband nicht (das gilt auch für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrräder oder Fahrzeuge auf dem Lehrerparkplatz).
Beschädigen die Kinder Schuleigentum, werden die Erziehungsberechtigten zur Kostenerstattung herangezogen.
Tipp: Schließen Sie für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung ab!
Wenn durch mutwilliges Handeln eines Kindes ein erhöhter Reinigungsaufwand erforderlich wird (z.B. in den Toilettenanlagen), müssen wir den Erziehungsberechtigten diese Mehrkosten in Rechnung stellen (siehe auch Schulordnung).
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind im ersten und zweiten Schuljahr in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr über die Unterrichtszeit hinaus betreut wird, können sie das kostenpflichtige Angebot der „Betreuenden Grundschule“ in Anspruch nehmen. Es handelt sich um reine Betreuung. In dieser Gruppe wird keine hausaufgabenbetreuung angeboten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Schulbüro. Ab dem Schuljahr 2024/2025 beträgt der monatliche Beitrag 12,50 Euro (12 Monate wird gleichbleibend abgebucht).
Die Beurteilung und Bewertung obliegt ausschließlich den Fachleuten, d.h. dem unterrichtenden Lehrer. Bewertungsschlüssel werden in entsprechenden Fachkonferenzen beschlossen und müssen von den Lehrern angewendet werden. Die Kriterien und Bewertungsschlüssel dienen nicht als Diskussionsgrundlage. Vertrauen Sie den Experten.
Die Klassenleiterin kann Ihr Kind bis zu drei Tagen bei einem wichtigen Anlass (Hochzeit, Beerdigung, religiöse Feiern, sportliche Veranstaltungen usw.) beurlauben. Längerfristige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien bedürfen eines schriftlichen Antrags an die Schulleitung.
In den Sommermonaten führen wir für die Klassen 1 bis 4 die Bundesjugendspiele in Leichtathletik (Laufen, Werfen, Springen) durch.
Witterungsbedingt oder auch durch höhere Gewalt kann es unverhofft zu Busausfällen kommen. Für den Transport des Kindes sind dann die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Bitte klären Sie schon im Vorfeld auch mit Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll und üben den Fußweg zur Schule (wenn Ihr Kind in Rheinbrohl wohnt).
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist die
Astrid-Lindgren-Schule
Ruth-Dany-Weg
56598 Rheinbrohl
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen Schulleitung in Kooperation mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Diesen erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: datenschutz@grundschule-rheinbrohl.de, oder telefonisch 02635 / 92 27 66.
Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?
Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 67 Schulgesetz und den dazugehörigen Schulordnungen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler um Schulverwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Schulnoten.
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir zur Veranschaulichung unserer schulischen Arbeit auf unsere Homepage mit Einwilligung der Eltern Fotos, Videos und Texte.
Bei der Nutzung schulischer Informationstechnik (z.B. Rechner im Computer- oder Klassenraum) werden die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler bestmöglich beaufsichtigt.
An welche Stellen können Daten übermittelt werden?
An Private und öffentliche Stellen.
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir Daten beispielsweise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger oder an eine andere Schule bei einem Schulwechsel. Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwecke weiter.
Im Zusammenhang mit der Wartung unserer EDV / bestimmter Softwareprodukte bestehen Auftragsverhältnisse mit privaten Unternehmen. Dabei ist ein Zugriff auf Daten durch das Unternehmen möglich, welches sich ebenfalls verpflichtet die Datenschutzverordnung einzuhalten.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Wir löschen die Daten von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen, z.B. werden Klassen- und Kursbücher 3 Jahre sowie Unterlagen über die Lernmittelfreiheit 6 Jahre, Einzelfallakten des Schulpsychologischen Dienstes 5 Jahre, Abschluss- und Abgangszeugnisse 50 Jahre aufbewahrt.
Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?
Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu, z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an die Schule bzw. den dortigen schulischen Datenschutzbeauftragten sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.
Für manche allgemeinen (Sport-, Spiel- oder Schulfeste) oder klasseninternen Aktivitäten (Wanderungen, Klassenfeste, Projekte usw.) nehmen wir gerne die Mitarbeit der Eltern in Anspruch. Wir freuen uns über jede zugesagte Hilfe. Im Bedarfsfall werden Sie über die Klassenleiterin informiert.
Sie erhalten zu Beginn des Schul– und zu Beginn des zweiten Halbjahres unsere Broschüre "Elterninfo".
In dieser sind alle wichtigen personellen Neuigkeiten und alle Termine übersichtlich aufgelistet.
Diese Broschüre finden Sie auch zum Download auf unserer Homepage unter "Elterninfo".
Die Termine der Elternsprechtage bzw. der protokollierten L-S-E-Gespräche und der Empfehlungsgespräche entnehmen Sie der aktuellen Elterninfo bzw. der schriftlichen Einladung durch die Klassenlehreinnen.
Ist Ihr Kind erkrankt, so ist gemäß § 22, Absatz 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vor Unterrichtsbeginn eine Benachrichtigung über die Abmeldefuktion in der Sdui-APP (Schul- APP) durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Eine schriftliche Entschuldigung ist bei der Klassenleiterin nachzureichen. Bei längerer Erkrankung muss diese spätestens am dritten Fehltag in der Schule vorliegen. Unentschuldigte Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Entschuldigungen sind wichtige Dokumente, die die Klassenleiterin über das Schuljahr ordnen und aufbewahren muss.
Diese Dokumente werden am Ende des Schuljahres archiviert.
Aus diesen Gründen weisen wir noch einmal darauf hin, das eine Entschuldigung eine korrekte äußere Form haben muss.
Schreiben Sie diese bitte auf ein DIN A4 Blatt mit Absender, Dauer und Art der Erkrankung.
Bitte keine Entschuldigung per E-Mail senden, da Ihre Unterschrift auf dem Dokument sein muss.
Häufig erleben wir, dass Kinder zu früh vom Krankenbett wieder in die Schule geschickt werden. Geben Sie Ihrem Kind ausreichend Zeit, eine Krankheit auszuheilen.
Das gesunde Kind wird den versäumten Unterrichtsstoff schneller aufholen als ein Kind, das noch kränkelt und eventuell einen Rückschlag erleidet.
Ebenso sollten sie verfahren, wenn Ihr Kind am Morgen Unwohlsein zeigt. Der Tag bringt dem Kind nicht viel, es könnte auch andere Personen anstecken und oft, so zeigt es unsere Erfahrung, muss es dann doch noch von der Schule abgeholt werden.
Selbstverständlich ist der Montag nach dem Wießen Sonntag für die Kommunionkinder und deren Geschwisterkinder, sofern sie unsere Schule besuchen, unterrichtsfrei.
Der Montag beginnt mit einem Gottesdienst, an dem wir mit den übrigen Kindern (gleich welcher Konfession) teilnehmen, sofern der festgelegt Ort zu Fuß erreichbar ist.
Kleinere Verletzungen ("Pflasterarbeiten") versorgen wir selbst.
Sollte jedoch ein Arztbesuch erforderlich sein oder vorsorglich erfolgen müssen, wenden wir uns sofort an Sie.
Um die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder optimal gewährleisten zu können, nehmen wir regelmäßig an Erste-Hilfe-Schulungen teil.
Bereits im 1. Schuljahr beginnen wir mit der Verkehrserziehung als Fußgänger.
Über Vorübungen zur sicheren Beherrschung des Fahrrads gelangen wir im Laufe von vier Schuljahren zur angestrebten Radfahrprüfung im 4. Schuljahr. Begleitet wird dieses Programm von einem Verkehrserziehungsbeamten der Polizei.
Bitte üben Sie unbedingt mit Ihrem Kind das Radfahren. Dazu steht Ihnen am Nachmittag der Verkehrsgarten an der Römerwall Turnhallen zur Verfügung.
Kinder mit nicht deutscher Muttersprache erhalten Förderunterricht im Bereich Sprache (DAZ) durch eine Lehrerin der Astrid-Lindgren-Schule.
In der Regel arbeitet sie mit den Förderkindern in einer Kleingruppe. Sollte Ihr Kind für eine solche Maßnahme eingeteilt werden, erhalten Sie durch die Klassenleiterin rechtzeitig Nachricht.
Die Erziehungsberechtigten unserer Schule können Mitglied im Förderverein "Wir fördern Schule e.V." werden.
Durch den Förderverein wird unsere Schule zusätzlich in den Bereichen finanziell unterstützt, die durch den Schulträger nicht abgedeckt werden können. Der Förderverein wird von den Erziehungsberechtigten getragen, die auch über die Fördermaßnahmen befinden. Mit Hilfe des Fördervereins konnten in der Vergangenheit Pausenspiele für die Klassen, Theaterfahrten und Fahrräder finanziert werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Daher bitten wir Sie herzlich, Mitglied im Förderverein zu werden, denn durch einen geringen Beitrag (9 Euro Mindestbeitrag jährlich) kann durch die Gemeinschaft vieles im Interesse unserer Kinder ermöglicht werden.
Machen Sie mit! Stärken Sie unseren Förderverein durch Ihre Mitgliedschaft! Wir danken Ihnen im Namen der Kinder.
Anmeldungen können über die Klassenleitung oder im Schulsekretariat vorgenommen werden.
Wo Menschen zusammenleben, gibt es auch schon einmal Fragen, Klagen und Probleme. Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die Klassenleiterin. Sie wird im Bedarfsfall die Schulleitung einschalten. Als Problemlöser Nr. 1 hat sich immer wieder das Gespräch mit den Betroffenen herausgestellt.
In der Zeit von 9.50 bis 10.05 Uhr haben die Kinder Gelegenheit, ihr Frühstück im Klassenraum gemeinsam einzunehmen (siehe auch "Umwelterziehung").
Bitte achten Sie darauf, dass die Zwischenmahlzeit ausgewogen, nicht zu üppig ist und keine Süßigkeiten beinhaltet.
Liegengebliebene Dinge wie z.B. Kleidungsstücke oder Turnbeutel finden Sie in unserer "Sachensucherkiste" unter der Treppe.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es mit den Kleidungsstücken und Materialien sorgfältig umgeht und diese immer vollständig mit nach Hause bringt.
Informationen zur Ganztagsschule haben Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Kindes erhalten.
Gerne können Sie sich im Schulbüro und auf unserer Homepage www.grundschule-rheinbrohl.de über das Ganztagsschulangebot aktuell informieren lassen.
Für alle Kinder unserer Schule finden zu besonderen Gelegenheiten in der Pfarrkirche St. Suitbertus oder in der evangelischen kirche der Trinitatis Kirchengemeinde während der ersten beiden Unterrichtsstunden Wortgottesdienste statt.
Diese Gottesdienste sind Teil des Religions- und Ethikunterrichts.
Es ist uns ein Anliege, dass die Kinder die Weltreligionen kennenlernen und respektieren.
Unser guter Geist im Sekretariat ist Frau Krämer.
Für die Ordnung an unserer Schule sorgt unser Hausmeister Herr Thiebes.
Für Sauberkeit sorgen nette Reinigungskräfte.
In der Schule sind Handys, Smartwatches oder entsprechende Uhren nicht erlaubt.
Sie können uns und wir Sie bei Bedarf über das Sekretariat erreichen.
Schul-ABC
Seit Mai 2023 hat die Astrid-Lindgren-Schule eine neue Homepage.
Sie finden uns unter www.grundschule-rheinbrohl.de.
Hier finden Sie unter "Aktuelles" immer Neuigkeiten und Informationen. Elternbriefe und viele Broschüren finden Sie dort auch im Download.
Schauen Sie regelmäßig rein, wir halten Sie auf dem Laufenden.
Schul-ABC
An Weiberfastnacht feiern wir mit unseren Kindern Karneval in Kostümen.
Die Prinzen besuchen mit ihren Gefolgen die Schule.
Die Tage bis Fastnachtsdienstag sind als bewegliche Ferientage frei.
Schul-ABC
Die Schule versucht einen Wunsch der Kinder zu berücksichtigen, dies gelingt aber nicht immer, da viele Kriterien bei der Einteilung berücksichtigt werden müssen.
Schul-ABC
Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternversammlung, die in regelmäßigen Abständen zusammenkommt.
Sie wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n (Klassenelternsprecher/in) und eine/n Stellvertreter/in.
Diese tragen mit ihrem Engagement zur Unterstützung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Klassenleiterin und Elternschaft bei.
Schul-ABC
Es obliegt der Klassenleiterin, ob eine Klassenkasse eingerichtet wird.
Darüber wird in der Klassenelternversammlung beraten.
Schul-ABC
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind altersgemäß, sauber und dem jeweiligen Anlass entsprechend gekleidet und ungeschminkt in der Schule erscheint.
Sportkeidung wird nur während des Sportunterrichts getragen.
Hier tragen Sie als Eltern eine wichtige Verantwortung für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes.
Die Namen der Kolleginnen und Kollegen sowie deren Aufgaben finden Sie immer in unserer Elterninfo.
Wir sind bemüht, den Kindern einen reichhaltigen und abwechslungsreichen Schulalltag zu bieten.
Dies ist nicht immer kostenfrei möglich. Für manche Veranstaltungen (z.B. Theater, Museum, Autorenlesungen usw.) müssen wir Sie um einen Obulus bitten. Wir sind jedoch stets bemüht, die Kosten in Grenzen zu halten.
Die Kosten für den Kunst- und Textilunterricht werden über die Klassenkasse finanziert, weil sie über den finanziellen Spielraum der Schule hinausgehen.
Da wir als Lehrerinnen und Lehrer nicht aufhören zu lernen, finden im Jahr Fortbildungstage statt.
Damit wir diese Tage nutzen können, fällt auch schon einmal der Unterricht aus.
Der Unterrichtsausfall kann einen ganzen Tag oder nur bestimmte Zeiten betreffen. Sie werden rechtzeitig über die Klassenleitungen informiert.
An unserer Schule arbeiten wir u. a. an der Erweiterung der Methodenkompetenz unserer Schüler nach Dr. Heinz Klippert.
Die Schüler erhalten im täglichen Unterricht die Möglichkeit, elementare Fähigkeiten und Fertigkeiten im methodischen, kommunikativen und kooperativen Bereich einzuüben und durchdacht anzuwenden.
Es geht darum, den Kindern Methoden des eigenverantwortlichen Arbeitens und Lernens, sowie des freien Redens, Präsentierens, Argumentierens, Miteinander-Redens und Kooperierens in der Partnerarbeit wie in der Gruppe zu vermitteln. Inhaltliches Lernen wird effektiver, weil der Schüler stärker eingebunden wird.
Diese Methoden und Techniken dienen dazu, sich Inhalte begreifbar und nachhaltig aneignen zu können (nach Dr. Klippert).
Zu den einzelnen Bereichen finden regelmäßige Trainingswochen im Schuljahr statt.
Hier einige Beispiele der erlernten und immer wieder im Unterricht angewendeten Methoden:
- Heftseiten strukturieren
- Plakate erstellen,
- einen Sachtext anhand von Stichworten zusammenfassen
- Vorträge zu einem Sachthema halten
- präsentieren
- im Internet recherchieren
- in Lexika oder Wörterbüchern nachschlagen
- im Team arbeiten.
- Neue Medien.
Uns ist es wichtig Ihr Kind auf den Umgang mit den neuen Medien vorzubereiten und es zu stärken. In unserem eigens dafür erarbeiteten PC-Portfolio sind die Inhalte und Kompetenzen im Umgang mit dem Computer für die jeweiligen Jahrgangsstufen festgelegt.
Im Unterricht unserer Schule lernt Ihr Kind daher nicht nur den Umgang mit den neuen Medien, sondern auch die Gefahren dieser kennen. Auch in einem Workshop werden die Schüler der 4. Klassen durch Fachreferenten sensibilisiert und erarbeiten dort, wie soziale Netzwerke gefahrlos und respektvoll genutzt werden können. Hier möchten wir auch Sie als Eltern einbinden, damit Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden können, um Ihr Kind zu schützen, durch den Besuch von begleitende Elternabenden in Klasse 3 und 4.
Ebenfalls bei der Arbeit im Internet wird Ihr Kind auf die Risiken und Tücken hingewiesen und es werden ihm auch Verhaltensregeln an die Hand gegeben und diese eingeübt. Die Schule hat aber keinen großen Einfluss auf die häusliche Nutzung der neuen Medien.
Bitte achten Sie als Eltern ebenfalls darauf, welche Internetseiten Ihr Kind besucht und legen auch Sie mit Ihrem Kind Regeln für eine gefahrenfreie Nutzung des PC´s und des Smartphones fest.
Hierzu finden Sie in der Sdui-App unter "Mehr" die lila Kachel " Padlet-Online Elternabend Internet ABC und andere" oder unter dem unten stehenden Link wichtige Anregungen und Tipps für Eltern.
Wir bitten Sie aus Gründen der Sicherheit für Ihre Kinder in der Zeit zwischen 7.15 Uhr und 16.30 Uhr nicht an den Busparkplätzen, auf den Schulhöfen, an den Fahrradständern und auf dem Ruth-Dany-Weg zu fahren, zu halten oder zu parken. Danke!
Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass hier Durchfahrverbot besteht und bei Missachtung ein Ordnungswidrigkeitsgeld erhoben werden kann.
Erste Pause: 9.35 bis 9.50 Uhr, danach Frühstück in den Klassen
Zweite Pause: 10.55 bis 11.15 Uhr
Der Förderverein hat 2003 in aufwendiger Eigenarbeit einen wunderbaren Spielplatz für unsere Schüler geschaffen.
Unser Schulgelände bietet vielfältige Möglichkeiten für kreative Pausenspiele.
An unserer Schule wird ab Klasse 3 evangelischer und katholischer Religionsunterricht erteilt. In den Klassen 3 und 4 ist hierfür auch eine Zeugnisnote vorgesehen. Kinder anderer Konfessionen bzw. Kinder, die nicht getauft sind, nehmen am Ethikunterricht teil.
In den Klassen 1 und 2 wird der Religionsunterricht konfessionsunabhängig im Klassenverband erteilt.
Der Schulelternbeirat wird von den KlassenelternsprecherInnen, deren VertreterInen und zwei WahlvertreterInnen jeder Klasse aus den Reihen der Eltern für zwei Jahre gewählt.
Ihm gehören 3 Mitglieder an. Aus seiner Mitte wählt der Schulelternbeirat eine/n Vorsitzende/n (Schulelternsprecher/in) und eine/n Stellvertreter/in.
Die Namen der jeweils gewählten Mitglieder r und Vertreteentnehmen Sie bitte den aktuellen Elterninfo oder unserer Homepage auf der Seite über den Schulelternbeirat.
Seit 2006 besteht der Schüleraustausch zwischen der Astrid-Lindgren-Schule und der École Edouard Herriot in Bourcefranc.
Bourcefranc-le-Chapus liegt an der französischen Atlantikküste zwischen den Städten Bordeaux und La Rochelle, direkt vor der Insel "lle d' Oléron".
Zur Vorbereitung des Schüleraustauschs korrespondieren die Schüler der 3. und 4. Schuljahre mit den Schülern der CM1 / CM2 in Bourcefranc.
Vor der Begegnung bereiten wir unsere Schüler sprachlich vor. Neben der sprachlichen Vorbereitung erhalten die Schüler hier auch Einblicke in landestypische Sitten und Bräuche.
Der Besuch findet im jährlichen Wechsel für die Dauer von einer Woche statt. Im Rahmen des Besuches wird den Kindern jeweils ein vielfältiges Programm zur Erkundung der Umgebung und Möglichkeiten des Eintauchens in die jeweilige Kultur geboten.
Wir wollen die Kinder beim Leselernprozess unterstützen und die Lesemotivation weiter fördern.
Daher können unsere Schüler einmal in der Woche in der Schülerbücherei Bücher ausleihen.
Bei Nichtrückgabe oder starker Beschädigung muss das Buch ersetzt werden.
Einen Überblick über das Verfahren und die wichtigsten Termine können Sie auf unserer Homepage www.grundschule-rheinbrohl.de unter Schulbuchausleihe nachlesen.
Des Weiteren erhalten Sie aktuelle Informationen und Anträge gesondert durch die Schule.
Im Rahmen der gesunden Ernährung bekommen die Schüler einmal wöchentliche Obst über das Schulobstprogramm für Grund– und Förderschulen in Rheinland-Pfalz.
An diesem Tag, der Ihnen durch die Klassenlehrerin Ihres Kindes mitgeteilt wird, ist es nicht notwendig Ihrem Kind weiteres Obst mitzugeben.
Die Schüler der zweiten Klassen nehmen am Ende des Schuljahres an einem einwöchigen Schwimmprojekt im Linzer Freibad teil.
Dort haben die Schüler die Gelegenheit entsprechend der dort erworbenen Fähigkeiten ein Schwimmabzeichen abzulegen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gemeinsam mit unseren Schülern und Schülerinnen und dem Schulelternbeirat haben wir eine Schulordnung erarbeitet, die das Zusammenleben in der Astrid-Lindgren-Schule regelt.
Diese Schulordnung wird mit einer Informationsmappe zu Schuleintritt an die Erziehungsberechtigten weitergegeben, mit der Bitte diese mit dem Kind zu besprechen.
Die Einhaltung der Schulordnung ist durch Rückgabe des beiliegenden Abschnittes zu bestätigen.
Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Aufgabe von PädagogInnen und ErzieherInnen, die wir an unserer Schule sehr ernst nehmen und umsetzen.
Ihr Kind sollte möglichst bald nach Aufnahme in die Schule lernen, selbstständig seine Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Tag bereitzulegen. So erkennt es, dass Sie ihm die Verantwortung dafür vertrauensvoll übertragen.
Auch das Tragen des Ranzens sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten allein den Weg bis zur Klassentür gehen.
Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Erziehungsarbeit dahingehend unterstützen.
Unsere Schulsekretärin Frau Krämer ist an vier Tagen, von Montag bis Donnerstag Ihre Ansprechpartnerin im Schulsekretariat.
Ihre Dienstzeiten sind:
Montag bis Donnerstag 7.45 bis 12.45 Uhr
In einzelnen Fällen kommt es vor, dass ein Kind nicht mehr optimal an unserer Schule gefördert werden kann.
Dann lässt es sich nicht vermeiden, Spezialisten heranzuziehen, die uns bei der Suche nach der richtigen Förderung und Betreuung behilflich sind.
Aber auch hier gilt:
Alle Schritte werden zuvor mit Ihnen abgesprochen.
Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Für betroffene Kinder gibt es ein Überprüfungsverfahren, das von einer/m Förderschullehrer/in durchgeführt wird.
Zweimal wöchentlich findet Sportunterricht bzw. Bewegungszeit statt. Diese Stunden sind im Stundenplan Ihres Kindes vermerkt. Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie darauf achten, dass es so gekleidet ist, dass es sich eigenständig für den Sportunterricht umziehen kann.
Die notwendige Sportausrüstung finden Sie auf der Ihnen ausgehändigten Materialliste.
- Stunde: 8.00 bis 8.45 Uhr
- Stunde: 8.45 bis 9.35 Uhr
- Stunde: 10.05 bis 10.55 Uhr
- Stunde: 11.15 bis 12.05 Uhr
- Stunde: 12.10 bis 13.00 Uhr
Alle aktuellen Termine entnehmen Sie bitte den Elterninfo-Schreiben, die regelmäßig an Sie herausgegeben werden und unter www.grundschule-rheinbrohl.de.
Im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Natur und Umwelt, legen wir Wert darauf, dass unsere SchülerInnen Ihren Schulhof und ihre Klassen in Eigenverantwortung sauber halten und den anfallenden Müll trennen.
Sie können unsere Bemühungen unterstützen, indem Sie für das Frühstück Ihres Kindes Butterbrotdosen und Mehrwegflaschen verwenden.
Das Mitbringen von Getränkedosen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei allen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Dies gilt auch für den Schulweg. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Sachen und Wertgegenstände erstreckt.
Sollte Ihr Kind für den Schulweg ein "Fahrzeug" (Inliner, Skateboard, Fahrrad, Kickboard usw.) benutzen, weisen wir darauf hin, dass der Versicherungsschutz erlöschen kann, wenn Ihr Kind auf seinem Weg in die Schule durch diese Fahrzeuge ins Spielen verfällt und ein Unfall dadurch bedingt wird.
Die Klasse 1 erhält das Zeugnis (Verbalbeurteilung) zum Ende des Schuljahres.
In Klasse 2 findet im 1. Schulhalbjahr ein protokolliertes Schüler-Lehrer-Eltern Gespräch statt. Ende des 2. Schulhalbjahres erhält Ihr Kind ein Jahreszeugnis, alles jedoch noch ohne Noten. Lern– Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes werden im Zeugnis auch ausführlich beschrieben.
In Klasse 3 und 4 finden im ersten Halbjahr ebenfalls protokollierte Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche statt und die Schüler erhalten ein reines Notenzeugnis.
Zum Ende des jeweiligen Schuljahres der Klassen 3 und 4 werden zu den Verbalbeurteilungen und Kompetenzen die Gesamtnoten in den Haupt– und Nebenfächern ausgewiesen.